Im Leistungskatalog sind die Preise für standardisierte Labordienstleistungen abgebildet. Die Preise gelten pro Parameter und Probe.
Pro Analysenauftrag kommt eine Auftragspauschale von CHF 23.70 hinzu, die einen Teil der Administrations- und Qualitätssicherungskosten für die Dienstleistungsanalytik auffangen soll. Die Auftragspauschale kann auch als Kleinmengenzuschlag gesehen werden, weil für eine Einzelprobe ein unverhältnismässig grösserer Aufwand pro Probe betrieben werden muss als bei der gleichzeitigen Verarbeitung mehrerer Proben.
Bei Service- und Rahmenverträgen kommt die Auftragspauschale nicht zur Anwendung.
Wir sind bereit, bei grösseren Auftragsvolumina oder Probenserien sowie organisatorischen Vereinfachungen Preisnachlässe oder Pauschalen zu offerieren. Für Dauer- und regelmässige Hygienemonitoringaufträge bieten sich Rahmen- bzw. Serviceverträge an. Darin legen wir nach gegenseitiger Absprache die Konditionen und das Leistungsspektrum fest – mit dem Vorteil, dass beide Vertragspartner die Planung optimieren können.
Für spezielle Probenbehandlungen oder -aufarbeitungen können Zuschläge verrechnet werden. Eilaufträge («sofort», «so rasch als möglich» und andere kurzfristige Terminvorgaben) führen zu ausserordentlichen Aufwendungen, welche mit einem Expresszuschlag von bis zu 50 % verrechnet werden.
Spätabends/nachts (ab 20 bis 6 Uhr) und an Wochenenden sowie Feiertagen werden nur im Bedarfsfall bzw. bei zwingender Notwendigkeit Laborarbeiten durchgeführt. Entsprechende Sondereinsätze werden individuell vereinbart.
Alle Preisangaben erfolgen exklusiv Mehrwertsteuer. Bei Auftraggebern aus dem Ausland entfällt die Mehrwertsteuer.