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BGLG steht für Betriebsgruppenlösung Getränke und Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Es handelt sich um einen Zusammenschluss von Getränkeherstellern, welche den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit gemäss EKAS-Richtlinie Nr. 6508 gemeinsam lösen und den Erfahrungsaustausch im Zusammenhang mit Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz untereinander fördern.

Ende der 1990er Jahre wurde Labor Veritas von Getränkeherstellern (Mitglieder des Schweizer Brauerei-Verbands SBV, des Verbandes Schweizerischer Mineralquellen und Soft-Drink-Produzenten SMS und des Schweizer Obstverbandes SOV) eine Betriebsgruppenlösung für die Umsetzung der EKAS-Richtlinie Nr. 6508 aufzubauen. Die fortan als BGLG bezeichnete Betriebsgruppenlösung wurde 2001 von der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS bewilligt (EKAS-Nr. G04). Labor Veritas verantwortet seither die Koordinationsstelle für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der BGLG (Kurzbezeichnung KstBGLG).

 

Der BGLG sind ca. 30 Betriebe mit insgesamt etwa 3'000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern angeschlossen.

TYPISCH BGLG

strukturierter Einstieg mit Bestandesaufnahme zum bestehenden Sicherheitssystem für Neumitglieder im ersten Jahr

 

Unterstützung beim Aufbau eines Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzsystems (ASGS) mit Zugang zu Hilfsmitteln auf unserer Wissensplattform Wiki Veritas

 

Spezialität der BGLG
jährliche Vor-Ort-Auditierung des Sicherheitssystems aller angeschlossenen Betrieben durch ASGS-Spezialisten der Koordinationsstelle mit Auditbericht und Massnahmenplan

 

Spezialität der BGLG
Bereitstellen von ASGS-Spezialisten mit Fachwissen und Erfahrung in den Themen Getränkeherstellung, Hygiene, Lebensmittelsicherheit und Managementsysteme (Nutzen von Synergien)

 

Gewährleistung des durch die EKAS-Richtline Nr. 6508 vorgeschriebenen Beizuges von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA) durch eigene Spezialisten und einen Kooperationsvertrag mit einem externen ASA-Pool (AEH Corporate Health Experts)

 

jährliche Durchführung einer von der Schweizerischen Gesellschaft für Arbeitssicherheit (SGAS) anerkannten eintägigen Weiterbildungsveranstaltung für Sicherheitsbeauftragte und ASGS-Verantwortliche der BGLG-Mitgliedsbetriebe

 

jährliche Durchführung eines zweitägigen Grundkurses zur Vorbereitung von neuen Sicherheitsbeauftragten auf ihre Aufgabe

VORAUSSETZUNGEN BGLG-MITGLIEDSCHAFT

Geschäftsaktivität im Bereich Getränkeherstellung/-logistik (Bier, alkoholfreies Bier, Wein, weinhaltige Getränke, Fruchtsäfte, Erfrischungsgetränke, Sirup, Wasser, Mischgetränke, Spirituosen, Energy-Getränke usw.)


Motivation, die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter proaktiv zu schützen und rechtliche Anforderungen zu erfüllen

 

Bereitschaft für den Aufbau und die fortlaufende Pflege eines ASGS-Systems

 

Interesse, sich für die kontinuierliche Verbesserung dem jährlichen Audit durch die BGLG zu stellen und das Weiterbildungsangebot der BGLG zu nutzen

IMPRESSIONEN

jährlich stattfindende Weiterbildungsveranstaltungen der BGLG

BGLG-Seminar 2024

Anlagensicherheit

beginnt bei der Beschaffung

Programm

BGLG-Seminar 2022

Sicherheitskultur

setzt Unternehmenskultur voraus

Programm

BGLG-Seminar 2019

Ergonomie

geht oft vergessen

Programm

BGLG-Seminar 2024

Anlagensicherheit

beginnt bei der Beschaffung

Programm

BGLG-Seminar 2022

Sicherheitskultur

setzt Unternehmenskultur voraus

Programm

BGLG-Seminar 2019

Ergonomie

geht oft vergessen

Programm

 Vermittlung von Informationen und News auf Wiki Veritas

Wiki Veritas

CO2-Überwachung in Getränkebetrieben

Die Suva führte bei einem Mitgliedsbetrieb der BGLG eine Kontrolle durch, bei welcher auch die Kohlendioxid-Überwachung geprüft wurde. Dabei wurden die von der BGN übernommenen Alarmschwellenwerte hinterfragt.

zum Artikel

Wiki Veritas Kurzinfo

Regelmässige Pausen

«Pausen machen uns leistungsfähiger», titelte der Tages-Anzeiger am 10.12.2024. Gemeint ist nicht das klassische Pausenregime, sondern «regelmäss...

zur Kurzinfo

Wiki Veritas

Gefahrstoffliste ab 1.9.2024 obligatorisch

Die Verordnungen 1 und 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1 und ArGV 3) wurden im Zusammenhang mit dem Umgang mit Chemikalien per 19.06.2024 geändert. Somit ist die Erstellung und Aufrechterhaltung einer Gefahrstoffliste seit dem 01.09.2024 obligatorisch.

zum Artikel

Wiki Veritas

CO2-Überwachung in Getränkebetrieben

Die Suva führte bei einem Mitgliedsbetrieb der BGLG eine Kontrolle durch, bei welcher auch die Kohlendioxid-Überwachung geprüft wurde. Dabei wurden die von der BGN übernommenen Alarmschwellenwerte hinterfragt.

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Regelmässige Pausen

«Pausen machen uns leistungsfähiger», titelte der Tages-Anzeiger am 10.12.2024. Gemeint ist nicht das klassische Pausenregime, sondern «regelmäss...

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Gefahrstoffliste ab 1.9.2024 obligatorisch

Die Verordnungen 1 und 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1 und ArGV 3) wurden im Zusammenhang mit dem Umgang mit Chemikalien per 19.06.2024 geändert. Somit ist die Erstellung und Aufrechterhaltung einer Gefahrstoffliste seit dem 01.09.2024 obligatorisch.

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AUFBAU SYSTEMDOKUMENTATION

Die BGLG strukturiert die bereitgestellten Informationen nach den 10 Elementen des ASA-Systems (siehe EKAS-Website «Die 10 Elemente des ASA-Systems»).

ORGANISATION

Koordinationsstelle BGLG

Labor Veritas AG ist die Betreiberin der Koordinationsstelle (KstBGLG), der Geschäftsstelle der BGLG.

Es sind folgende beratenden ASA-Spezialisten von Labor Veritas AG in diesem Gremium vertreten:
 

  • Micha Humm – Sicherheitsingenieur gem. EigV – Leiter Koordinationsstelle und Auditor
  • Mathias Müller – Spezialist ASGS – stv. Leiter Koordinationsstelle und Auditor
  • Denise Kistler – Sicherheitsfachfrau gem. EigV – Beisitzerin und Beraterin, lizenzierte ISO-Auditorin
  • René Eisenring – Spezialist ASGS – Beisitzer und Berater, lizenzierter ISO-Auditor

Lenkungsgremium BGLG

Das Lenkungsgremium der BGLG setzt sich nebst der Koordinationsstelle aus Vertretern von drei oder mehr angeschlossenen Betrieben zusammen. Aktuell sind dies:
 

  • Lukas Möhl – Mosterei Möhl AG – Präsident, Arbeitgebervertreter 
  • Sibylle Wegmann – Bataillard AG – Arbeitnehmervertreterin
  • Zdzislaw Koltun – Brauerei Falken AG – Arbeitgebervertreter

PREISPOLITIK

Die Jahresbeiträge setzen sich aus zwei Komponenten zusammen (alle Preisangaben exkl. MWST):

 

1. Grundgebühr für den Betrieb der Koordinationsstelle

Weiterbildung der Mitarbeiter der Koordinationsstelle/Auditoren, Trägerschaftsvertretungen, Kontakt mit Behörden, Jahresberichterstattung, EKAS-Zertifizierung, Seminarorganisation, Auskunftsstelle für angeschlossene Betriebe, Kontakt zum ASA-Pool, Recherchieren und Pflege der Betriebsdokumentation, Publikationen Wiki Veritas, Betreuung der Mitglieder über die Audits hinaus, Beratung von potenziellen Mitgliedsbetrieben, Integration von neuen Mitgliedsbetrieben, spezielle Betreuung von Betrieben mit grossem Handlungsbedarf

Anzahl Mitarbeiter/-innen 

CHF

1 bis 10 

500

11 bis 30 

1'000

31 bis 100 

2'000

101 bis 400 

3'000

> 400 

6'000

 

 

2. Auditkosten

Vorbereitung, Durchführung, Auswertung/Berichterstattung, Fahrzeit/Fahrspesen, Besprechung des Ergebnisses

Bandbreite in Abhängigkeit vom Betrieb 

CHF

Audit vor Ort inkl. Fahrzeit/-spesen0.5 bis 1.3 d

900 bis 2'300

Auswertung und Bericht 

600 bis 1'300

 


Nicht im Jahresbeitrag enthalten sind:

 

Teilnahmegebühren für Seminare

In den Gebühren enthalten sind die Verpflegung und Seminarunterlagen. Die Seminareinnahmen fliessen in die Jahresrechnung der BGLG ein.

tägiges Seminar  

CHF

pro Teilnehmer/-inBGLG-Mitglied

400

pro Teilnehmer/-inNichtmitglied

600

 

Aufwändige Unterstützung eines Einzelbetriebs

Aufwändige Beratungseinsätze werden von Labor Veritas AG oder von den extern beigezogenen Spezialisten (z. B. von der AEH) direkt angeboten und verrechnet.

ANFRAGE BGLG-MITGLIEDSCHAFT

Tragen Sie sich mit dem Gedanken, einer Betriebsgruppenlösung anzuschliessen, um Ihr Managementsystem für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu weiterzuentwickeln?

Zögern Sie nicht und senden Sie uns mit nachstehender Box eine Anfrage.

Micha Humm oder Matthias Müller wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

UNVERBINDLICHE ANFRAGE

BGLG-Mitgliedschaft


Ich wünsche eine Beurteilung, ob unser Unternehmen die Voraussetzungen für eine BGLG-Mitgliedschaft erfüllt und bitte um einen unverbindlichen Erstkontakt.

Das ist ein Pflichtfeld.
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Vielen Dank für Ihre Anfrage!

KONTAKT

Mathias Müller

Staatlich geprüfter Brau- und Getränketechnologe, Betriebsbraumeister

Spezialist Getränkehygiene/-technologie

+41 44 283 29 35

+41 79 276 00 29

m.mueller@laborveritas.ch

Micha Humm

Bachelor of Science ZFH in Lebensmitteltechnologie

Spezialist Lebensmittel-/ Getränkehygiene, Sicherheitsingenieur

+41 44 283 29 48

+41 79 129 70 36

m.humm@laborveritas.ch

Zertifizierung der BGLG durch die EKAS

Das Zertifkat muss alle 5 Jahre im Rahmen eines Rezertifizierungsaudits erneuert werden, welches von Beauftragten der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) durchgeführt wird.

Zertifizierung nach ISO 9001:2015

Das Qualitätsmanagementzertifikat muss jeweils nach drei Jahren im Rahmen eines Rezertifizierungsaudits erneuert werden. Dazwischen findet jährlich ein Aufrechterhaltungsaudit statt. 

Die Audits werden von der Schweizerischen Vereinigung für Qualitäts- und Management-Systeme (SQS) durchgeführt.

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