Laut dem ABC-Labor Spiez ist davon auszugehen, dass Trichothecene wie T-2 und HT-2 bei biologischen Kriegsführungen eingesetzt wurden (gelber Regen bei Luftangriffen in Laos, 1975 bis 1981). Insbesondere das T-2-Toxin ist relativ gut erforscht.
Abb. 1 Strukturformeln T-2-Toxin und HT-2-Toxin
Bei den beiden Toxinen (HT-2 ist ein Metabolit von T-2) handelt es sich um Mykotoxine, welche von Schimmelpilzen der Gattung Fusarium gebildet werden. Diese Toxine werden häufig in Hafer, aber auch in Mais, Weizen und Gerste nachgewiesen. Vor diesem Hintergrund ist es eher erstaunlich, dass erst jetzt erstmals Höchstgehalte für diese Toxine festgelegt werden (jeweils als Summe von T-2 und HT-2).
Ab dem 1. Juli 2024 gelten laut Verordnung (EU) 2024/1038 folgende Höchstgehalte:
Tab. 1 Höchstgehalte für T-2- und HT-2-Toxine
Betroffene Lebensmittel, welche vor dem 1. Juli 2024 rechtmässig in Verkehr gebracht wurden, dürfen bis zum Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum in Verkehr bleiben.
Auszug aus den Erwägungsgründen der Verordnung (EU) 2024/1038:
(2) Die Toxine T-2 und HT-2 sind Mykotoxine, die von verschiedenen Fusarienarten produziert werden. Das T-2-Toxin wird rasch in eine große Zahl von Produkten abgebaut, mit den HT-2-Toxin als Hauptmetabolit.
(5) Im Jahr 2017 nahm die Behörde eine wissenschaftliche Stellungnahme zur Angemessenheit der Festlegung eines gesundheitsbasierten Richtwerts für die Gruppe der Toxine T-2 und HT-2 und deren modifizierte Formen an. Für die Summe der Toxine T-2 und HT-2 und ihrer modifizierten Formen wurde eine akute Gruppenreferenzdosis (Gruppen-ARfD) von 0,3 μg/kg Körpergewicht festgelegt. Zusätzlich wurde für die Summe der Toxine T-2 und HT-2 und ihrer modifizierten Formen ein Gruppen-TDI von 0,02 μg/kg Körpergewicht anstelle des vorherigen Gruppen-TDI von 0,1 μg/kg Körpergewicht festgelegt.
(6) Ebenfalls 2017 veröffentlichte die Behörde eine wissenschaftliche Stellungnahme über die lebensmittelbedingte Exposition von Mensch und Tier gegenüber T-2- und HT-2-Toxinen. Die Schätzungen der akuten lebensmittelbedingten Exposition in diesem Bericht deuteten nicht auf eine Überschreitung der von der Behörde festgelegten Gruppen-ARfD hin. Allerdings lag die geschätzte durchschnittliche chronische lebensmittelbedingte Exposition bei Säuglingen, Kleinkindern und anderen Kindern und — im Falle hoher Expositionen — auch bei Jugendlichen über dem Gruppen-TDI, was auf eine mögliche gesundheitliche Gefährdung hindeutet.
(7) Um ein hohes Schutzniveau für die öffentliche Gesundheit zu gewährleisten, ist es daher angezeigt, Höchstgehalte für das Vorkommen von T-2- und HT-2-Toxinen in Lebensmitteln unter Berücksichtigung der jüngsten Vorkommensdaten festzulegen. Da jedoch nur sehr wenige Daten über das Vorkommen der modifizierten Formen von T-2- und HT-2-Toxinen vorliegen und keine Routinemethode für deren Analyse verfügbar ist, werden die Höchstgehalte zu diesem Zeitpunkt nur für die Summe der Toxine T-2- und HT-2 festgelegt.
(9) Da das Vorkommen von T-2- und HT-2-Toxinen in Haferkörnern am höchsten ist, ist es wichtig, dass zusätzliche Anstrengungen unternommen werden, um das Vorkommen von T-2- und HT-2-Toxinen in Haferkörnern weiter zu senken, und dass die Kommission über die erzielten Fortschritte und die neuen Daten zum Vorkommen informiert wird, damit in Zukunft die Höchstgehalte für T-2- und HT-2-Toxine in Haferkörnern und Haferkornerzeugnissen gesenkt werden können.
In der Schweiz existieren bisher keine Höchstgehalte für T-2 und HT-2. Da man hierzulande darauf bedacht ist, Handelshemmnisse zu vermeiden, dürften die in Tab. 1 aufgelisteten Höchstgehalte schon bald in Anhang 2 «Höchstgehalte für Mykotoxine in Lebensmitteln» der Kontaminantenverordnung aufgenommen werden.